D. Haftung

D.1 Allgemeines

Die gif hat das jederzeitige Recht, die Richtlinie, die XML-Schemata, den Converter und sonstige Hilfsmittel zur Richtlinie aus wichtigem Grund zurückzuziehen und nicht weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise technischer Fortschritt bei der Hard- wie auch der Softwareentwicklung sein.

Die vorliegende gif-Richtlinie zum Immobilien-Daten-Austausch (gif-IDA) bzw. der gif-CORE-Katalog stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Beratungsleistung dar.

D.2 Datenschutz

Die gif weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Verordnung (EU) 679/2016 (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“) und des Bundes-Datenschutzgesetzes („BDSG“) im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben unter dieser Richtlinie nur zulässig ist, wenn eine rechtliche Grundlage zur Verarbeitung besteht (z.B. Einwilligung der Betroffenen, Durchführung eines Vertrags, gesetzliche Verpflichtung, berechtigte Interessen). Sender und Empfänger im Sinne dieser Richtlinie werden deshalb die Vorschriften der anwendbaren Datenschutzgesetze beachten und bei dem Daten-Austausch eigenverantwortlich Vorkehrungen treffen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Insbesondere werden sie, gemessen am Verarbeitungsrisiko, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO umsetzen, um eine ausreichende Verarbeitungssicherheit zu gewährleisten.

Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm im Rahmen des Datenaustausches empfangenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufgaben gemäß dieser Richtlinie verarbeitet werden.

Sender und Empfänger sind nach nach dem gemeinsamen Verständnis Verantwortliche im Sinne des anwendaren Datenschutzrechts, es sei denn, sie vereinbaren ausdrücklich, dass eine Auftragsverarbeitung i.S.v. Art. 28 DSGVO oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.v. Art 26 DSGVO vorliegt. Der Sender hat dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten vor dem Datenaustausch entfernt werden (z.B. durch Schwärzungen), soweit die Offenlegung nicht zur Durchführung der Aufgaben unter dieser Richtlinie erforderlich ist. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Betroffenen im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu informieren.

Soweit der Sender oder Empfänger die Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten („Drittstaaten“) oder eine solche Übermittlung in Drittstaaten durch die Datenübermittlung zwischen Sender und Empfänger stattfindet, werden sie sicherstellen, dass die gem. Art. 45ff. DSGVO geforderten geeigneten Garantien vorliegen.

D.3 Haftung

Der Herausgeber übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt, die Vollständigkeit, oder die Richtigkeit der durch die Verwender im Rahmen des Daten-Austauschs übermittelten Einzelangaben. Die Prüfung der insoweit übermittelten Einzelangaben sowie deren weitere Verarbeitung obliegen allein dem Verwender. Zudem übernimmt die gif auch keine Haftung für Schäden, die sich aus fehlerhaften oder unvollständigen übermittelten Daten ergeben. Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Garantie dafür übernommen wird, dass die übermittelten Daten frei von Rechten Dritter sind. Auch diesbezüglich wird keine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund übernommen.

Die Haftung des Herausgebers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe des folgenden Absatzes eingeschränkt: Der Herausgeber haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur Freiheit des Liefergegenstands von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Verwender die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Verwenders oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit der Herausgeber gemäß dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Herausgeber bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Herausgebers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 300.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit der Herausgeber technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung des Herausgebers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Herausgeber übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere hinsichtlich Ergebnisse, Funktion, Erfolg, Vollständigkeit und Richtigkeit der Richtlinie, der XML-Schemata, des Converters sowie sonstiger Hilfsmittel. Die qualitative – insbesondere rechtliche und kaufmännische – oder sonstige Würdigung obliegt allein dem Verwender.