B. Anwendung und Abgrenzung

Die vorliegende Richtlinie wurde von der gif-Kompetenzgruppe Datenmanagement, Projektgruppe Datenqualität und -austausch erarbeitet und von dem Expertengremium verabschiedet. Sie stellt eine Vorgehensweise zum Daten-Austausch zwischen einzelnen Dienstleistern der Immobilienwirtschaft dar, welche die gif als richtig erachtet. Diese Richtlinie erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungsvorschläge können an folgende Adresse gerichtet werden: kg-datenmanagement@gif-ev.de

Die Richtlinie gliedert sich in die allgemeingültigen Kapitel 1 Sender-Empfänger-Modell nach gif und 2 Datenaustausch in der Immobilienwirtschaft. In dem Kapitel 3 Prozessspezifische Importrichtlinien werden je Prozess die spezifischen Anforderungen an den Datenaustausch dargestellt. Das Kapitel 4 gif-IDA Austauschformat beschreibt das Austauschformat nach gif-IDA. Die Anlagen umfassen Tabellen mit den hinterlegten Ausprägungslisten und das Muster einer Vertragsanlage zum Datenaustausch. Abhängig von dem zu unterstützenden Prozess sollen die allgemeingültigen Kapitel 1, 2 und 4 das jeweilige prozess-spezifische Unterkapitel 3 als Ganzes verwendet werden. Wird von den Vorgaben dieser Richtlinie abgewichen, ist dies unmittelbar unter Bezugnahme auf die Richtlinie gif-IDA und deren Version sowohl im Text als auch in Darstellung und Nachweis zu verdeutlichen. Eine Bezugnahme auf die Richtlinie ohne Hinweis auf etwaige Abweichungen zu den bestehenden Richtlinien soll unterbleiben. Jede Abweichung von der Richtlinie birgt in sich das Risiko der Unwirksamkeit, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.

Die Richtlinie wurde in englischer und deutscher Sprache verfasst. Dies hat das Ziel, eine Überleitung zu anderen internationalen Standards zum Austausch von immobilienwirtschaftlichen Daten zu ermöglichen. Die deutsche Version ist maßgeblich.